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Berliner Mietendeckel nichtig - und jetzt?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel am Mittwoch kassiert.

Das Mietpreisrecht sei im BGB abschließend geregelt. Die Mietpreisbremse stelle bereits eine vergleichbare Regelung dar. Weil eine Bundesgesetzgebung existiere, fehle dem Land Berlin die Kompetenz, den Mietendeckel zu erlassen, schreibt das Bundesverfassungsgericht in der Pressemeldung.


Es gebe „aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder keinen Raum.“

Tausende Mieter, die ursprünglich deurch den Mietendeckel entlastet werden sollten, müssen nun die Differenz zwischen der alten Kaltmiete und der durch den Mietspiegel gesenkten Miete, nachzahlen.

Der Wohnungskonzern Vonovia SE hat erklärt, er wolle bei seinen Mietern keinen Rückforderungsangspruch geltend machen. Die Deutsche Wohnen wird von betroffenen Mietern jedoch durchschnittlich 430 Euro in Rechung nachfordern.

Im Windschatten des Urteils schwelt nun das Politikum zur Einführung eines Bundesweiten Mietendeckels.


Die WELT titelt am Freitag „Mietenregulierung wird zum Wahlkampfthema“ und schreibt, „SPD, Linke und Grüne wollen für ganz Deutschland Regelungen treffen.“ Der Deutsche Mieterbund hatte sich bereits kurz nach der Urteilsverkündung entrüstet gezeigt und die Einführung einer bundesweiten Deckelung gefordert. Das Urteil sei ein „Weckruf an den Bundesgesetzgeber“, meint DMB-Chef Lukas Siebenkotten.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert in einem Beitrag zum Urteil die Immobilienexperten der Deutschen Bank. Diese sind der Auffassung, die Diskussion über den Berliner Mietendeckel habe den Mietpreisanstieg in sämtlichen deutschen Metropolen verlangsamt. „Das Mietwachstum könnte in einigen Städten und Regionen wieder anziehen, da viele Initiativen, die die Berliner Kappungsgrenze kopiert haben, an Schwung verlieren werden“, zitiert die F.A.Z..


Obgleich die Diskussion um eine bundesweite Einführung des Mietendeckels im Wahlkampf an Fahrt aufnehmen sollte, wird das Urteil von Wohnungsinvestoren als Etappensieg gewertet. Die rot-rot-Grüne Berliner Landesregierung muss sich mit Blick auf den Mietendeckel eine herbe Niederlage eingestehen. Nicht nur die betroffenen Mieter dürften jetzt an den berechtigten Nachforderungen der Vermieter zu beißen haben, auch auf den Immobilienmarkt insgesamt hatte sich das Gesetz nachteilig ausgewirkt: Im Berliner Wohnungsmarkt wurden nach Einführung des Mietendeckels deutlich weniger Wohnungen zur Miete angeboten.


Titel aus den VermieterPRO Immo-News vom 18.04.2021. Registrieren Sie sich kostenfrei, um wöchentlich News, Infos und aktuelle Angebote zu erhalten.





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