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Ladenlokale haben es schwer: Gewerbeflächen richtig vermieten

Einzelhandelsimmobilien standen schon vor Corona unter Druck. Während der Onlinehandel boomt, verwaisen die Innenstädte. Die Pandemie macht Einkaufen unbequem, nimmt Bars und Gastronomiebetrieben die Existenzgrundlage, und verstärkt den unguten Trend.

Ehemals die Cash-Cow der Immobilie, entwickelt sich das Ladenlokal im Erdgeschoss des Mietshauses zu der Einheit, die dem Eigentümer die größten Kopfschmerzen bereitet. Kündigt der bisherige Gewerbemieter, oder meldet er Insolvenz an, müssen Eigentümer mit längerem Leerstand rechnen. Wird ein Ladenlokal vakant, raten wir unseren Vermietern grundsätzlich zur ganzheitlichen Betrachtung der Gewerbefläche in Verbindung mit der Immobilie. Will der Eigentümer investieren, bietet sich u.U. die Alternative, ungenutzte Gewerbeflächen in Wohnraum umzuwandeln.


Ein Architekt holt die erforderlichen Genehmigungen zur Umnutzung der Fläche ein und begleitet den Prozess. Wird die Fläche weiterhin als Gewerbeeinheit angeboten, sollten sich Eigentümer breit positionieren - und gegebenenfalls von ihrer Erwartung verabschieden, mindestens die vom Vormieter bezahlte Miete für die Gewerbefläche zu erhalten.

Ein ganzheitlicher Denkansatz hilft, die Rendite der Immobilie perspektivisch zu maximieren, selbst wenn dies in der Gegenwart bedeuten kann, einen Nachlass auf den bisher erzielten Mietzins einzuräumen. Handelt es sich bei der Fläche bspw. um eine Bar, sind Nutzungsmöglichkeiten als Ladenlokal, Verkaufsfläche oder auch als Praxisfläche zu prüfen. Entsprechend kann die Ausschreibung / Werbung strukturiert werden.

Als Eigentümer sind Sie daran interessiert, dass der Mieter langfristig Gewinne erwirtschaftet, aus denen er die Miete bezahlen wird. Bei der Mietersuche ist daher darauf zu achten, dass ein nachhaltiges und stabiles Geschäftsmodell Anwendung findet.

Für den Eigentümer ist dann ein langlaufender Mietvertrag - beispielsweise über 10 oder 15 Jahre, eventuell mehr Wert, als die Durchsetzung einer höheren Kaltmiete. Ist ein passender Mieter gefunden, empfehlen wir, die Eintrittsbarrieren so gering wie möglich zu gestalten:

Zeigen Sie sich offen für Verhandlungen, wenn Umbauten an der Inneneinrichtung vorgenommen werden sollen. Vereinbaren Sie unter Umständen eine Staffelung der Miete, um dem Unternehmen den Start zu erleichtern, schreiben Sie Erhöhung auf Ihr Ziellevel ab dem zweiten oder dritten Jahr fest.

Wichtig: Bieten Sie eine Gewerbefläche nicht zuzüglich einer Maklerprovision an (selbst wenn dies bei der Gewerbevermietung durchaus möglich ist). Wir empfehlen dringend die Übernahme der Provision durch den Eigentümer, um die geringe Nachfrage im Markt nicht noch stärker zu beschneiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Mietersuche für Ihre Gewerbefläche - ausschließlich auf einer Vertragsbasis, die die Innenprovision zulässt und die provisionsfreie Ausschreibung ermöglicht.

Rufen Sie uns an, und wir unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.


Beitrag erschien erstmalig als Titel der VermieterPRO Immo-News vom 6.12.2020. Möchten Sie aktuelle Nachrichten aus dem Immobilienmarkt und vorab-Informationen zu unseren Angeboten zur Miete und zum Kauf beziehen? Hier können Sie sich kostenfrei registrieren.






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