top of page

Provisionsteilung beim Immobilienkauf - Am 23.12. ändert sich das Maklerrecht

Für immobilienkäufer könnte der 23.12.2020 ein vorgezogenes Weihnachtsfest werden, denn  beginnend mit diesem Datum tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Verteilung der Maklerprovision neu regelt:

Ab Jahresende wird die beim Immobilienkauf anfallende Maklerprovision grundsätzlich zwischen Käufer und Verkäufer geteilt  - und zwar bundesweit einheitlich.

Scheuen Sie sich also als Käufer, einen Makler zu beauftragen, darf Ihnen, wenn der Kauf der Immobilie nach dem 23.12. erfolgt, maximal die Hälfte der Courtage in Rechnung gestellt werden.

Beauftragen Käufer einen Vermittler im Vorfeld mit der Immobiliensuche, ist weiterhin die Zahlung der vollen Provision vorgesehen, ebenso darf der Eigentümer den Makler allein beauftragen. In diesem Fall wird für den Käufer keine Provision fällig und der Makler arbeitet ausschließlich für den Verkäufer.

Wenn Sie die Geschäftspolitik von VermieterPRO schon eine Weile verfolgen, wird Ihnen aufgefallen sein, dass wir unseren Kunden grundsätzlich den Weg der einseitigen Beauftragung nahelegen. Bieten wir Immobilien am offenen Markt zum Kauf an, werden diese bereits seit 2015 provisionsfrei inseriert - schließlich arbeiten wir dann für den Eigentümer und sehen unsere Aufgabe darin, für den Verkäufer den besten Preis und die besten Konditionen zu erzielen. Natürlich wirken wir in diesem Sinne proaktiv und unterstützend auf den Käufer ein, jedoch im Sinne einer Transaktion für den Vermieter.

Erteilen Sie uns einen Suchauftrag,  möchten wir für Sie Ihr Wunschobjekt im Markt - idealerweise jedoch im Vormarkt - ergattern. Nach erfolgreicher Transaktion stellen wir Ihnen in diesem Fall auch berechtigt und mit gutem Gewissen die volle Provision in Rechnung.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Baugrundstück zum Kauf suchen, können Sie Ihr Gesuch seit einiger Zeit in unserer elektronischen Kundenkartei listen. Diese finden Sie unter www.vermieterpro.de/objektsuche .

Tragen Sie sich in unserer Kartei ein, führen wir mit Ihnen ein Einstiegstelefonat zu Ihrem Kaufgesuch und treten in der Folge mit Angeboten an Sie heran, die wir speziell für Ihren Bedarf akquirieren. Mit diesem bewährten System konnten wir schon viele Eigentümer und Suchklienten glücklich machen und freuen uns Sie im Zuge der Gesetzesänderung zu unterrichten, dass bei VermieterPRO alles beim Alten bleibt!


Der Beitrag ist im Rahmen unseres Newsletters am 12.09.2020 erstmalig erschienen. Um aktuelle News und Meldungen zu erhalten, registrieren Sie sich kostenfrei.


Bildquelle: pixabay.com

bottom of page