Das umstrittene Umwandlungsverbot für Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen ist nach heftiger Kritik von allen Seiten aus dem Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes entfernt worden. Eigentümer von ungeteilten Mehrfamilienhäusern bleibt die Möglichkeit zur Teilung ihrer Immobilien somit erhalten - wenn keine bereits existierende Regelung dagegen spricht. In bereits bestehenden Milieuschutzgebieten ist es beispielsweise weiterhin verboten, Mehrfamilienhäuser aufzuteilen oder Einheiten zusammen zu fassen.
Eigentumswohnung zum privaten Vermögensaufbau fördern
Der Erwerb von Wohneigentum, kann für Mieter, die zuweilen noch keine eigene Immobilien besitzen, einen elementarer Baustein des langfristigen Vermögensaufbaus einnehmen.
Durch ein Umwandlungsverbot, wie ursprünglich von der CSU geplant, wären perspektivisch deutlich weniger Wohnungen zum Verkauf auf dem Markt angekommen. Der bekannte Immobilienökonom Michael Voigtländer twittert: „DasUmwandlungsverbotist zum Glück vom Tisch - ansonsten wäre der Zugang zu Wohneigentum stark eingeschränkt worden.“ Experten begreifen den Erhalt der Rahmenparameter zum Immobilienerwerb im Kontrast zum Schutz von Gewohnheitsrechten der Mieter im Bestand als vergleichbar schützenswert.
Schon heute ist die Umwandlung von vermieteten Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen kein Selbstläufer: Bestandsmieter genießen Vorkaufsrecht und eine Kündigungssperrfrist über mindestens drei Jahre, im Einzelfall (nach Landesverordnung) auch deutlich mehr.
Artikel erschien als Titel der wöchentlichen VermieterPRO Immonews aus der Kalenderwoche 40-2020. Registrieren Sie Ihre Email-Adresse in unserem Newsverteiler, um aktuelle Angebote zur Miete und zum Kauf zu erhalten (exklusiv und vorab die Offerten in den Immobilienportalen öffentlich werden), sowie wöchentliche Infos über aktuelle Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt.