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Vermieten renovierungsbedürftiger Wohnung: Vermieter muss Kosten / Nutzen abwägen

Langer Leerstand bei der Vermietung von renovierungsbedürftigen Wohnungen ärgert Vermieter, die vor dem Hintergrund der allgemeinen Wohnungsknappheit eine schnelle Weitervermietung erwartet hatten. Der Leerstand kostet Geld in Form der entgangenen Miete.


Renovierungsbedürftige Wohnung? Diese Entscheidungen muss der Eigentümer treffen:

  • Vermieten unrenoviert, dabei potenzieller Leerstand

  • Renovieren zu hohen Kosten: Erzielter Mietpreis wirtschaftlich?

  • Verkauf der Wohnung

In dieser Situation zeigt sich, dass eine lediglich Wohnungen knapp sind, die über ein mittleres Ausstattungslevel verfügen und sich in noch zentralen Lagen befinden. Häufig sind Vermieter mit Leerständen konfrontiert, wenn sie in älteren/ in die Jahre gekommenen Gebäuden vermieten und wenn die Erneuerung der Ausstattung in der Eigentumswohnung letztmalig vor mehr als 10 Jahren stattgefunden hat.


Bevor der Mieter auszieht und der Mietvertrag ausläuft sollten Eigentümer daher abwägen, ob die Wohnung unrenoviert weitervermietet werden soll, ob eine vollständige oder teilweise Renovierung bzw. Sanierung angestrebt wird oder ob eine Veräußerung der Eigentumswohnung die wirtschaftlich sinnvolle Alternative darstellt.


Renovieren oder unrenoviert vermieten? Deshalb treffen Kleinvermieter häufig die falsche Entscheidung


"Für einen Leihen sind derartige Entscheidungen unglaublich schwer zu treffen", weiß Richard Nitzsche, Geschäftsführer von VermieterPRO, "Eigentümer verfügen über geringe Vergleichsmöglichkeiten - bewohnen selbst vielleicht Immobilien mit einer in die Jahre gekommenen Ausstattung. Der Eigentümer toleriert im Rahmen der Selbstnutzung seiner Immobilie mehr, als der Mieter für den die monatliche Mietbelastung einen realen Aufwand darstellt."


In den seltensten Fällen werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen jedoch vom neuen Mieter vollständig, durch das Bezahlen einer höheren Kaltmiete, abgegolten. "Für den Eigentümer wird die Sanierung oder Modernisierung seiner Eigentumswohnung schnell zum Verlustgeschäft. Dies liegt nicht zuletzt an den strengen mietrechtlichen Regelungen", meint Nitzsche, "die Mietpreisbremse verhindert oft die wirtschaftlich sinnvolle Anpassung bei der Neuvermietung." So darf die Kaltmiete häufig lediglich 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen, wenn der letzte Mieter nicht bereits mehr bezahlt hat. Vielfach seien diese Sätze zu gering, um nach der Instandsetzung der Eigentumswohnung noch profitabel zu vermieten. Zudem lasse sich eine in die Jahre gekommene Immobilie, insbesondere wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, auch mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen im Regelfall nicht auf das Level eines Neubaus "aufhübschen". Es bleiben Rohrleitungen über Putz, Heizkörper und Fenster, die nicht bodentief geschnitten sind.


"In solchen Fällen macht es meistens Sinn, ohne Sanierung "durchzuvermieten" und die Periode des längeren Leerstands zu schlucken", sagt Nitzsche, "oder einen Verkauf des Objekts anzustreben."


Eigentümer sind gut beraten, wenn sie den Fachmann vor Auszug des Bestandsmieters kontaktieren. Ist der Mieter ausgezogen, läuft die Periode des Leerstands. Häufig haben Eigentümer bereits die ersten Investitionsentscheidungen getroffen und erkennen dann, dass sich die Ausgaben für die Instandsetzung schwer erwirtschaften lassen.


Im Rahmen des Vemrieterservices hilft VermieterPRO Eigentümern, bei der Entscheidungsfindung und unterstützt diese bei der Realisierung der Entscheidung.

Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie eine an einer ersten Einschätzung für Ihre Immobilie interessiert sind. Die erste Beratung ist für den Eigentümer grundsätzlich kostenfrei!



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