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Top oder Flop: Einbauküche in der MIetwohnung

Mieter lieben Einbauküchen. Verständlich: Der Umzug kostet auch ohne die Investition in eine neue Küche viel Geld. Zudem muss die Kaution für die neue Mietwohnung hinterlegt werden, bevor die Sicherheitsleistung der alten Wohnung zurückgezahlt worden ist. Dieser nüchtern betrachtete Umstand liefert allein schon eine ausreichende Erklärung, weshalb Wohnungen, die über eine Einbaukücheverfügen, schneller und unter Umständen zum höheren Preis einen neuen Mieter finden, als Objekte ohne Einbauküche.


Vermieter: Gespaltenes Verhältnis zur mitvermieteten Einbauküche

Vermieter pflegen eine Hassliebe zu Einbauküchen: Sie profitieren von besserer Vermietbarkeit der Wohnung mit Küche und von der steuerlichen Absetzbarkeit des angeschafften Inventars. Doch die Einbauküche wird schnell zum Ärgernis, wenn Elektrogeräte ausfallen und das mitvermietete Inventar im Rahmen der mietvertraglichen Pflichten ersetzt werden muss oder wenn sich Streitigkeiten beim Auszug ergeben, weil der Mieter die Einbauküche „stärker als erwartet/ berechtigt" abgenutzt hat.


Keine Küche oder Leihe als Kompromisslösung?

Ein harter Kern der Vermieter bietet Wohnungen grundsätzlich ohne Küche an und vertraut darauf, die Mieterfluktuation so zu senken: Wer auch noch in eine Küche investiert, wird nicht bereits nach zwei Jahren wieder ausziehen. Bereits abgeschriebene Küchen werden gerne „unentgeltlich überlassen“. Hier trifft den Vermieter keine Instandhaltungspflicht (Az.: 18 C 192/17 Amtsgericht Berlin-Neukölln). Sehr alte Küchen lassen sich auch gerne schenken. Bei Auszug des Mieters spart der Eigentümer dann die Kosten und den Aufwand für deren Entsorgung.


Der Beitrag ist erstmalig erschienen in den VermieterPRO Immo News vom 1.11.2020. Registrieren Sie sich kostenfrei und erhalten Sie wöchentlich aktuelle Publikationen und (vorab-) Informationen zu unseren Angeboten zur Miete und zum Kauf.


Bildquelle: pixabay.com / PIRO4D

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