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Vertragsbeginn: Verhandlungssache

Ein entscheidender Faktor für Vermieter auf Mietersuche, sowie für Mieter auf Wohnungssuche, ist der Beginn des Mietvertrags. Dieser definiert den Zeitpunkt, ab dem Miete und Umlagen an den Vermieter geleistet werden müssen.

Hier verfolgen Eigentümer und Mietinteressenten häufig gegenläufige Interessen, die nicht selten zum Abbruch der Verhandlungen führen. Ein Drama für beide Seiten: Der Vermieter hatte einen grundsätzlich mietwilligen Interessenten gefunden, der Mieter war Willens, für die angebotene Immobilie den aufgerufenen Preis zu bezahlen. Trotzdem konnte keine Einigung erzielt werden. Häufig verhindern Kündigungsfristen des Mieters den, vom Vermieter, direkt gewünschten Vertragsbeginn. Der Vermieter möchte „sofort“ vermieten, er giert nach der unmittelbaren Mietzahlung. Jeden Monat, den die Immobilie leer steht, verliert der Eigentümer Geld. Bestenfalls handelt es sich bei dem Verlust um Opporunitätskosten des Leerstands, denn er „hätte vermieten können“, schlimmstenfalls muss eine monatliche Zahlung an das finanzierenede Kreditinstitut geleistet werden, sodass der Leerstand den Eigentümer tatsächlich Geld kostet.


Renovierungskosten, doppelte Miete: Deshalb kann der Mieter nicht sofort einziehen


Der Mieter verfügt häufig nicht über die finanziellen Mittel, oder die Absicht, doppelte Mieten zu entrichten. Im Regelfall ist die Kündigungsfrist des bestehenden Mietverhältnisses noch nicht an- oder mindestens noch nicht abgelaufen, wenn sich der Mieter für die Wohnung entscheidet. Würde ein, vom Eigentümer sofort angestrebter Vertragsbeginn, dargestellt, wären zwei bis drei deopplete Mieten zu bezahlen. Hinzu addieren sich Renovierungskosten der neuen oder / und der alten Wohnung, sowie die Kaution, die der Mieter ´ zwischenfinanzieren muss, bis die Rückzahlung der bestehenden Mietkaution erfolgt ist. Schnell kommen für den Umzug mehr als zehntausend Euro zusammen.


Die Interessen im Blick: So hilft der Makler beim Vertragsschluss


Die gegengelagerten Interessen aufzulösen und beide Parteien, Mieter und Vermieter, zu einem Kompromiss zu bewegen, gehört als Maklerunternehmen zu unseren Aufgaben im Vermietungsprozess. Eine gängige Praxis ist die Einigung auf „halbem Weg“, der Vermieter kommt dem Mietinteressenten die halbe Zeitspanne entgegen, der Mietinteressent trägt das Risiko der doppelten Mietbelastung für die übrige Kündigungsfrist der alten Wohnung und bemüht sich im Regefall um einen Nachmieter, der ihm die offene Zeitspanne abnimmt.


Wann es für den Eigentümer sinnvoll ist, auch einmal "nachzugeben"


Gerade in der aktuellen Marktphase, in der Mietwohnungen zunehmend schwergängig werden und solvente Mieter nicht leicht zu finden sind, kann es für den Eigentümer sinnvoll sein, dem Mieter darüber hinaus entgegen zu kommen. Wir empfehlen dafür die auf den Einzelfall bezogene Analyse der Situation. Für den Eigentümer gilt die Abwägung, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein alternativer Mieter gefunden werden kann, der die Wohnung früher übernimmt, und dessen Mieterprofil dabei für den Vermieter ebenso passend erscheint. Soll der Vertragsbeginn unbedingt zeitnah abebildet werden, lässt sich der Mieter eventuell durch andere Zugeständnisse für die Vertragsunterschrift gewinnen:

Dabei kann es sich um einen Erlass der Mindestmietdauer handeln, um Modernisierungen- oder Renovierungsleistungen, die durch den Vermieter (statt durch den Mieter) erledigt und / oder bezahlt werden oder durch die Dreingabe anderer, wertmehrender Faktoren - beispielsweise könnte dem Mieter ein PKW-Stellplatz entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Als Maklerunternehmen wahren wir während der Verhandlungsführung mit dem Mieter die Interessen des Eigentümers; wir suchen also nach de

r Lösung, die dem Mieter genau soweit entgegen kommt, dass er den Mietervertrag unterschreibt und mit einem guten Gefühl das Mietverhältnis antreten kann.

Wir stricken den Vorschlag so, dass der Eigentümer für seinen „Mietereinkauf“ trotzdem möglichst geringe Ressourcen aufwenden muss.


Der Beitrag ist im Rahmen der VermieterPRO Immobilien-News vom 21.03.2021 als Titel erschienen. Registrieren Sie sich kostenfrei, um wöchentlich aktuelle News, Analysen, Infos und Angebote zu erhalten.




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