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Wohnungsübergabe: Tipps für Vermieter zum Übergabeprotokoll

Die Wohnungsübergabe ist für Eigentümer ein sensibles Thema. Der Vermieter muss nun loslassen und sein Eigentum in die Hände des neuen Mieters übergeben. Gerade bei Privatvermietern schwingen Sorgen und Ängste mit: Wie wird die Wohnung zurückgegeben, wird der Mieter die Miete regelmäßig zahlen? Was passiert, wenn der Mieter Teile der Wohnung oder die nagelneue Einbauküche beschädigt?


Wohnungsübergabe: Als Vermieter selbst durchführen oder den Profi beauftragen?


Folgend erhalten Sie als Eigentümer nützliche Tipps, wenn sie die Übergabe selbst vornehmen möchten. Alternativ führen wir, stellvertretend für den Vermieter, die Wohnungsübergabe durch. Dabei achten wir darauf, dass wir sämtliche Rechte und Möglichkeiten in den Handlungsbereich des Eigentümers zu transferieren. Ob diese dann im Nachgang der Übergabe wahrgenommen werden, muss jeder Vermieter selbst beurteilen.

  • Das Wohnungsübergabeprotokoll kann kurz gehalten werden. Beschädigungen, die hier nicht vermerkt sind, waren zur Übergabe der Wohnung an den Mieter grundsätzlich nicht vorhanden.

  • Genauer sollte der Vermieter bei Auszug des Mieters prüfen und das Rücknahmeprotokoll sorgfältig ausfüllen.

  • Fotodokumentation hilft. Hier existieren auch Apps, die Fotos und Text sinnvoll verbinden. Vor Corona haben auch wir derartige Apps genutzt, aktuell lässt dies unser Hygienekonzept nicht zu, sodass wir Protokolle wieder in Papierform ausfertigen.

  • Verknüpfen Sie die Bilder mit dem Text, so dass die Zuordnung nachweisbar wird - beispielsweise in einer Email.

  • Fotografieren Sie auch die Zählerstände. Mit dem Bild sichern Sie sich selbst und den Vermieter gegen Zahlendreher ab.

  • Machen Sie in der Wohnungsübergabe nur Zusagen, die Sie auch einhalten werden. Bei protokollierten Beschädigungen ist zu differenzieren in Schönheitsmangel und Problem mit der Funktionsfähigkeit. Probleme mit der Funktionsfähigkeit müssen korrigiert werden und sind ggf. ein Grund zur Mietminderung: Fenster, die nicht richtig schließen, Wasserhähne, Heizung, usw.

  • Einen Sprung in der Fliese müssen Sie als Vermieter nicht zwangsläufig in Stand setzen.

  • BESONDERER TPP FÜR VERMIETER: Wenn es sich um eine neu renovierte oder sanierte Wohnung handelt oder wenn das Inventar, bspw. die Einbauküche, gerade neu angeschafft worden ist, sollte dies auch noch einmal im Übergabeprotokoll bestätigt werden.

  • Bei Auszug: Nachsendedresse des ausziehenden Mieters unbedingt aufnehmen.

Sie möchten sich entspannt zurücklehnen und uns mit der Übergabe oder mit der Rücknahme Ihres Mietobjekts beauftragen? Treten Sie gleich mit VermieterPRO in Kontakt!





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