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Zombies länger im Markt: Antragspflicht für Insolvenzen bleibt ausgesetzt

Die Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmensinsolvenzen bleibt bis Ende des Jahres bestehen. Die Koalition hat die Corona-Regelung in dieser Woche verlängert.

In der Folge wird Unternehmen, die eigentlich Insolvenz anmelden müssten, eine weitere Schonfrist bis zum Jahresende gesetzt.

Insofern werden die Folgen einer Pleitewelle den Immobilienmarkt ebenfalls später erreichen - sollten sie jemals auftreten. Im günstigen Fall ist die zusätzliche Verzögerung ausreichend, um die Welle bis zur Ankunft im Immobilienmarkt ins Leere laufen zu lassen. Im ungünstigen Fall drohen Eigentümern die potenzielle Zahlungsunfähigkeit von Bestandsmietern, eventuelle Probleme bei Neuvermietungen und Auswirkungen auf die Kaufpreise durch höheres Angebot. (VP)

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